Erschienen in:
01.11.2015 | Empfehlungen und Stellungnahmen
DKG-Stellungnahme zur Epikutantestung von Metalllegierungsplättchen bei Verdacht auf Metallimplantat-Unverträglichkeit
verfasst von:
Prof. Dr. P. Thomas, J. Geier, H. Dickel, T. Diepgen, U. Hillen, B. Kreft, A. Schnuch, C. Szliska, V. Mahler
Erschienen in:
Die Orthopädie
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Ausgabe 11/2015
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Zusammenfassung
Eine Metallallergie kann zu Unverträglichkeit von Metallimplantaten führen. Vor Implantation sollte eine Epikutantestung aber nicht prophetisch-prophylaktisch, sondern nur bei anamnestischen Hinweisen auf eine potentielle Metallallergie erfolgen. Sofern nach Einsetzen von Metallimplantaten – speziell Endoprothesen – Komplikationen wie Schmerzen, Ergüsse, Hauterscheinungen, Bewegungseinschränkung oder Lockerung auftreten, empfiehlt sich nach orthopädisch-chirurgischer Differentialdiagnostik bei Verdacht auf das Vorliegen einer Metallimplantatallergie ein Epikutantest mit der Nickel-, Kobalt-, Chrom-Präparationen enthaltenden DKG-Standardreihe. Studien zum Einsatz von Metalllegierungsplättchen haben gezeigt, dass damit kein verlässlicher Nachweis einer Metallallergie möglich ist, und bei einer allergischen Epikutantestreaktion auf ein Metallplättchen diese auch keinem konkreten Legierungs-Metall der Plättchen zugeordnet werden kann. Zudem besteht die Gefahr der unkritischen, breiten Testanwendung der leicht zugänglichen Metalllegierungsplättchen. Aufgrund fehlenden Zusatznutzens gegenüber der Epikutantestung mit standardisierten Metallsalzpräparationen empfehlen wir die Testung mit Legierungsplättchen nicht.