Zusammenfassung
Mehrheitlich handelt es sich bei Verletzungen der Harnblase um stumpfe Traumata bei gefüllter Blase (Verkehrsunfall), meist liegt gleichzeitig eine Beckenfraktur vor. Umgekehrt findet sich bei bis zu 10% aller Beckenfrakturen eine Harnblasenverletzung. Die Einteilung erfolgt gemäß der Organ Injury Scale der AAST in Grad I (Kontusion) bis Grad V (intra- oder extraperitoneale Läsion mit Ausdehnung zum Blasenhals oder Trigonum). Leitsymptom der Verletzung ist die Makrohämaturie, diagnostisch sind bildgebend nur die Zystografie und ein CT sinnvoll. Eine Kontusion oder eine kleine extraperitoneale Ruptur können meist konservativ, ggf. mit externer Harnableitung versorgt werden. Ansonsten ist eine offene Revision indiziert. Bei intraperitonealer sowie penetrierender Verletzung der Harnblase ist ein operatives Vorgehen obligat.