Zusammenfassung
Der Text setzt sich mit zwei Handlungsempfehlungen auseinander, an denen sich Institutionen bei der Entwicklung eigener Konzepte zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt gegen Kinder und Jugendliche orientieren können. Diese wurden im Kontext des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ (RTKM) entwickelt. Es handelt sich hierbei um die „Leitlinien zur Prävention und Intervention sowie zur langfristigen Aufarbeitung und Initiierung von Veränderungen nach sexualisierter Gewalt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Institutionen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die „Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden“ des Bundesministeriums für Justiz. Die zwei Leitlinien werden inhaltlich vorgestellt und Implikationen für ihre praktische Anwendung bei der Entwicklung von Schutzkonzepten abgeleitet.