Zusammenfassung
Kinderschutz hat in den vergangenen Jahren sowohl durch die Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes als auch durch die Implementierung Früher Hilfen eine besondere Aufmerksamkeit erfahren. Kinder sind jedoch nicht die einzige Gruppe von Menschen, die besonders vulnerabel sind und deshalb spezifischen Schutz benötigen. Auch Senioren können sich in Situationen befinden, in denen sie z. B. aufgrund von Pflegebedürftigkeit oder dem Nachlassen kognitiver Funktionen eines besonderen Schutzes bedürfen. Eine vergleichbare Diskussion und Entwicklungen zu Schutzmaßnahmen wie im Kinderschutz haben im Bereich der Altenpflege bisher nicht stattgefunden – Schutzkonzepte in Einrichtungen der Altenpflege sind noch nicht im fachlichen Diskurs und der fachlichen Praxis angelangt. Dennoch gibt es auch hier Ansatzpunkte, die zu einem verbesserten Schutz von Senioren ausgebaut werden können. In diesem Kapitel werden Inhalte und Beispiele hinsichtlich der Implementierung und Umsetzung von Schutzkonzepten in der Altenpflege praxisorientiert aufgezeigt.