Zusammenfassung
Wenn es um Familienrechtskonflikte geht, ist die psychologische Expertise höchst gefragt, denn Richter haben keine psychologische Spezialausbildung. Sachverständigengutachten aus dem Bereich der Kinderpsychologie, der Psychiatrie oder der Pädagogik sind seit geraumer Zeit nicht mehr aus dem Gerichtsalltag wegzudenken; die Fragestellung, wie im Einzelfall zu entscheiden ist, um das Kindeswohl am besten zu berücksichtigen, ist besonders schwierig, da hier eine Zukunftsprognose einfließen soll. Seit dem Kindschaftsrechtsänderungsgesetz 2013 gibt es auch Sozialarbeiter und klinische Psychologen in der Familiengerichtshilfe, eine Institution, die das Gericht durch fachliche Stellungnahmen in der Entscheidungsfindung unterstützt oder im Rahmen eines Clearings versucht, mit den Streitteilen eine Lösung zu erarbeiten. Ein spannendes Instrument ist die neue Elternberatung nach § 107 Abs 3 AußStrG, wo Psychologen mit Eltern Beratungsgespräche im Zwangskontext führen.