Zusammenfassung
Der Prävention von Konflikten und Streitigkeiten unter Gesellschaftern einer Berufsausübungsgemeinschaft kommt ein hoher Stellenwert zu. Hier haben die Parteien bereits bei der Vertragsgestaltung vielfältige Möglichkeiten, festzulegen, welche Mechanismen im Konfliktfall greifen sollen, wie etwa durch Inkorporation von Störfallvorsorgemaßnahmen. Probleme sollten frühzeitig angesprochen werden, da die Lösung mit jeder weiteren Eskalationsstufe zunehmend schwieriger wird. Nicht zuletzt deshalb sollten die Gesellschafter in einem regelmäßigen Turnus Treffen vereinbaren, in denen sie in Ruhe die Entwicklung der Praxis, etwaige Änderungen der Rahmenbedingungen, Ideen, aber auch Unzufriedenheiten besprechen können. Durch die Vereinbarung alternativer Streitbeilegungsmethoden, wie etwa von Mediations- oder Schlichtungsverfahren im Gesellschaftsvertrag, die in diesem Kapitel ausführlich vorgestellt werden, können die Parteien sich für eine Methode der Streitbeilegung entscheiden, die ihren eigenen besonderen Bedürfnissen entspricht, und geben sich so die Chance, Konflikte mithilfe Dritter eigenständig und interessengerecht zu lösen.