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2013 | OriginalPaper | Buchkapitel

1. Geschichte und Aufgabenfelder der klinischen Rechtsmedizin

verfasst von : Stefan Pollak

Erschienen in: Klinisch-forensische Medizin

Verlag: Springer Vienna

Zusammenfassung

Eine kurze und prägnante Definition des Begriffs „Rechtsmedizin“ (in Österreich „Gerichtliche Medizin“) stammt von Julius Kratter (1848–1926); er gehörte zu den Gründungsvätern der Deutschen Gesellschaft für Gerichtliche Medizin und war in den Jahren 1892–1919 Fachvertreter an der Universität Graz. Kratter formulierte 1912 in seinem Lehrbuch: „Gerichtliche Medizin ist die Anwendung medizinischer Kenntnisse für Zwecke der Rechtspflege.“ Unter „Klinischer Rechtsmedizin“ versteht man die Anwendung gerichtsärztlichen Wissens und medizinischer Fertigkeiten auf lebende Personen nach den speziellen Erfordernissen und Vorgaben der jeweiligen Rechtsordnung (Pollak u. Saukko, 2000a).
Metadaten
Titel
Geschichte und Aufgabenfelder der klinischen Rechtsmedizin
verfasst von
Stefan Pollak
Copyright-Jahr
2013
Verlag
Springer Vienna
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-211-99468-9_1

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